Energieausweis Pflicht ab 01.07.2008 für gebrauchte Häuser bis Baujahr 1965
Bis 30.09.2008 wird ein verbrauchorientierter Ausweis benötigt. Die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre werden dafür an einen Energiedienstleister oder die Stadtwerke geschickt. Für ca. 49,00 € wird dann ein Energieausweis erstellt.
Ab dem 1.10.2008 gilt für alle Häuser bis Baujahr 1965 nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis: Energiedienstleister oder die Stadtwerke kommen für 275,00 € zum Objekt , analysieren die Bausubsubstanz und errechnen den Energieverbrauch pro m" und erstellen einen bedarfsorientierten Energieausweis.
Wenn man bis zum 30.09.2008 einen verbrauchsorientierten Energieausweis für seine Immobilie vorweisen kann, behält dieser 10 Jahre seine Gültigkeit. Man benötigt dann keinen bedarfsorientierten Energieausweis mehr.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist aber sinnvoll, wenn eine Immobilie energetisch saniert werden soll, da in diesem Energieausweis Sanierungsvorschläge mit möglichen Energieeinsparungen stehen. Er ist auch Vorraussetzung, um die günstigen Kredite und Zuschüsse der KFW-Bank zu beantragen.
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